Gesetzliche Sonderprüfungen
White Label Advisory bietet Ihnen die besten Beratungen und passende Beraterinnen und Berater mit ausgewiesener "Gesetzliche Sonderprüfungen" Expertise für Ihre Projekte.
Bei Gründung, Umwandlung, Verschmelzung oder Kapitaländerung kann eine Sonderprüfung nach dem Aktiengesetz oder Umwandlungsgesetz anstehen. Dann ist schnelle Expertise gefragt. Langjährige Erfahrung und permanente Weiterbildung der Consultants aus dem White Label Advisory Netzwerk garantieren Ihnen höchste Beratungsqualität. Gesetzliche Sonderprüfungen können einmalig oder in unregelmäßig aufeinander folgenden Abständen erfolgen. Sie werden in der Regel aus besonderem Anlass durchgeführt, um Informationsinteressentinnen und -interessenten die notwendigen Aufschlüsse über bestimmte Sachverhalte in einer Unternehmung zu vermitteln. Eine Expertin oder ein Experte mit Fokus auf gesetzliche Sonderprüfungen ist sowohl bei gesetzlich vorgeschriebenen, gesetzlich vorgesehenen und freien Sonderprüfungen für Sie da. Während gesetzlich vorgeschriebene Sonderprüfungen allen voran im Aktienrecht anstehen, kommen gesetzlich vorgesehene Sonderprüfungen zur Durchführung, wenn durch gesetzlich festgelegte Berechtigte ein entsprechender Antrag gestellt wird. Unter den freien Sonderprüfungen versteht man nicht gesetzlich geregelte Prüfungen. Sie erfolgen meist auf vertraglicher Grundlage.
Welche fachlichen und persönlichen Fähigkeiten bringen Beraterinnen und Berater mit "Gesetzliche Sonderprüfungen" Fokus mit?
Die White Label Advisory Expertinnen und Experten mit Fokus auf Gesetzliche Sonderprüfungen sind auf die Gründungsprüfung (§ 33 ff AktG), Sonderprüfungen, die sich aus dem Umwandlungsgesetz (UmwG) ergeben, und auf andere gesetzliche Sonderprüfungen spezialisiert. So profitieren Sie von Kompetenz und höchster Professionalität.
Damit Sie vom größtmöglichen Know How Ihrer Beraterin oder Ihres Beraters mit Spezialisierung auf die Gesetzliche Sonderprüfung profitieren, sollten die Experten folgende Skills mitbringen:
- Abgeschlossenes Studium der Wirtschaftswissenschaften oder eines vergleichbaren Studiengangs
- Sehr gute Kenntnisse der nationalen und internationalen Rechnungslegung
- Berufserfahrungen im Prüfungsumfeld von kapitalmarktorientierten und internationalen Mandaten
Typische und wünschenswerte persönliche Fähigkeiten für externe Consultants mit einem Fokus auf Gesetzliche Sonderprüfungen sind:
- Teamfähigkeit und Engagement
- hohes Verantwortungsbewusstsein und Reisebereitschaft
- Sehr gute Kommunikationsfähigkeiten in Deutsch und Englisch
Was sind typische Projekte auf denen ein "Gesetzliche Sonderprüfungen" Skill gefordert wird?
Die Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüsse nationaler und internationaler Mandate sowie die erfolgreiche Durchführung Gesetzlicher Sonderprüfungen betrifft Unternehmen verschiedenster Größen - etwa Start-ups, mittelständische Familienunternehmen aber auch Global Player.
Die nachfolgenden drei Use-Cases zeigen, wie flexibel der Einsatz von Consultants in der Gesetzlichen Sonderprüfung erfolgen kann und was konkrete Aufgaben und Themenfelder in diesem Bereich sein können:
- Projektunterstützung im Rahmen einer Prüfung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) | Branche: Maschinen- & Anlagenbau
- Kaufmännische Business-Case Analyse im Rahmen einer Sonderprüfungen nach GmbH-Recht auf Grund einer Verschmelzung | Branche: Maritime Wirtschaft
- Management-Workshop zur Identifikation von Risiken einer Prüfung zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG | Branche: Immobilienwirtschaft
Für welche Branchen und Unternehmen sind Beraterinnen und Berater mit "Gesetzliche Sonderprüfungen" Fähigkeiten relevant?
Die Wirtschaftsprüfung ist breit gefächert - und mit ihr auch die gesetzlichen Sonderprüfungen. Sie gehen weit über die Jahres- und Konzernabschlussprüfung hinaus. Gesetzliche Sonderprüfungen sind in verschiedensten Situationen und Branchen gefragt - allen voran bei Banken und Versicherungen, aber auch Private Equity und Start-Ups. Grundsätzlich können aber nahezu alle Branchen von gesetzlichen Sonderprüfungen betroffen sein, sollten die speziellen Anforderungen vorliegen.